Passgenaue und nachhaltige Versicherungslösungen für die Gastronomie erfordern Erfahrung und fundierte Expertise. Wir wissen seit vielen Jahren, wie die Gastronomie funktioniert, kennen die betrieblichen Abläufe und die speziellen Risiken, die sich daraus ergeben. Das ist unsere Basis, um Absicherungskonzepte nach Maß zu entwickeln und Ihr internes Risikomanagement-Team zu unterstützen.
Die Kombination aus versicherungstechnischem Knowhow & persönlichem Service ermöglicht uns unsere Kunden zu verstehen und nachhaltige Mehrwerte zu generieren.
Wir setzen auf Werte, die seit über 100 Jahren das Handeln von MARTENS & PRAHL bestimmen: Vertrauen, Respekt und Verantwortungsbewusstsein. Unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften, immer auf die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen fokussiert.
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Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an der Restauranteinrichtung inkl. eingebrachter Gebäude- bestandteile sowie Warenbeständen gegen die nachfolgenden versicherten Gefahren ab: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leistungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, unbenannte Gefahren und Glasbruch. Im Rahmen der versicherten Gefahren sind unter anderem eingeschlossen zum Teil mit Entschädigungs-grenzen eingeschlossen: Getränke führenden Leitungen, Schlüsselverlust, erhöhte Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Raub auf Transportwegen, Geschäftsfahrräder, Kinderspielplätze, sonstige Sachen im Freien, Pylone, Werbeanlagen, Höhenbegrenzer, …
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die die fortlaufenden Kosten nach einem versicherten Sachschaden. Im Rahmen eines versicherten Ertragsausfallschaden gelten auch die Fortzahlungen der anfallenden Lizenzgebühren, Werbeumlagen sowie Pachtzinsen versichert. Die Haftzeit beträgt 24 Monate.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Restaurant vor finanziellen Forderungen, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Ebenfalls eingeschlossen ist die Umweltschadenhaftpflicht- sowie Privathaftpflichtversicherung des Franchise-Nehmers.
Die Beraubungsunfallversicherung leistet eine geringe zusätzliche Entschädigung sollte ein Mitarbeiter bei einem Raubüberfall in Ihrem Restaurant verletzt werden.
Bei der MARTENS & PRAHL-Gastro Cyber-Versicherung handelt es sich um eine Gruppen- versicherungslösung für alle über unser Haus versicherten Franchise-Nehmer:
Eine D&O-Versicherung, oder Directors and Officers Liability Insurance, ist eine spezielle Versicherung, die Führungskräfte und Aufsichtsräte von Unternehmen vor finanziellen Verlusten schützt, die aus rechtlichen Ansprüchen resultieren können. Diese Ansprüche können beispielsweise aus Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder anderen Handlungen entstehen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit getroffen werden.
Warum benötigst du eine D&O-Versicherung?
Insgesamt ist eine D&O-Versicherung ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements für Unternehmen, insbesondere für solche, die in komplexen oder regulierten Branchen tätig sind. Wenn du weitere Fragen hast oder mehr Details benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!
Wir bieten Ihnen eine Bauleistungsversicherung an. Diese schützt Ihr Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden).
Diese beispielhafte Aufzählung ist nicht vollständig; weitere Ausschlüsse entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingungen sowie Besonderen Vereinbarungen:
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungs- beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Der Versicherungsschutz endet
a) mit der Bezugsfertigkeit oder
b) nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
c) mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme
Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Bitte denken Sie daran, im Bedarfsfall eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
Der Vertrag endet mit dem Ende des Versicherungsschutzes. Eine Kündigung zum Vertragsablauf ist nicht erforderlich. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.