WILLKOMMEN BEI
MARTENS & PRAHL GASTRO. WIR SERVIEREN LÖSUNGEN NACH MASS.

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Passgenaue und nachhaltige Versicherungslösungen für die Gastronomie erfordern Erfahrung und fundierte Expertise. Wir wissen seit vielen Jahren, wie die Gastronomie funktioniert, kennen die betrieblichen Abläufe und die speziellen Risiken, die sich daraus ergeben. Das ist unsere Basis, um Absicherungskonzepte nach Maß zu entwickeln und Ihr internes Risikomanagement-Team zu unterstützen.


Die Kombination aus versicherungstechnischem Knowhow & persönlichem Service ermöglicht uns unsere Kunden zu verstehen und nachhaltige Mehrwerte zu generieren.


Wir setzen auf Werte, die seit über 100 Jahren das Handeln von MARTENS & PRAHL bestimmen: Vertrauen, Respekt und Verantwortungsbewusstsein. Unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften, immer auf die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen fokussiert.

Unsere Martens & Prahl Gastronomie Police beinhaltet:

OPTIONAL DAZU BIETEN WIR IHNEN:

Partner und Referenzen: Kooperation mit System

Fragen und informationen

SACH-/ INHALTSVERSICHERUNG

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an der Restauranteinrichtung inkl. eingebrachter Gebäude- bestandteile sowie Warenbeständen gegen die nachfolgenden versicherten Gefahren ab: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leistungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, unbenannte Gefahren und Glasbruch. Im Rahmen der versicherten Gefahren sind unter anderem eingeschlossen zum Teil mit Entschädigungs-grenzen eingeschlossen: Getränke führenden Leitungen, Schlüsselverlust, erhöhte Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Raub auf Transportwegen, Geschäftsfahrräder, Kinderspielplätze, sonstige Sachen im Freien, Pylone, Werbeanlagen, Höhenbegrenzer, …

Betriebsunter­brechungs-/ Ertrags­ausfall­versicherung

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die die fortlaufenden Kosten nach einem versicherten Sachschaden. Im Rahmen eines versicherten Ertragsausfallschaden gelten auch die Fortzahlungen der anfallenden Lizenzgebühren, Werbeumlagen sowie Pachtzinsen versichert. Die Haftzeit beträgt 24 Monate.

Betriebs­schliessungs­versicherung

Die Gastro-Police beinhaltet Versicherungsschutz für das auf den Versicherungsort bezogene Auftreten einer nach §6 oder §7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Krankheiten oder Krankheitserreger zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass gegen das versicherte Restaurant oder die dort beschäftigten Personen eine behördliche Einzelanordnung (keine Allgemeinverfügung) durch eine nach dem Infektions- schutzgesetz (IfSG) zuständige Behörde erlassen wird. Die Einzelanordnung muss ursächlich für den eingetretenen Schaden sein.

Betriebs­haftpflicht­versicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Restaurant vor finanziellen Forderungen, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Ebenfalls eingeschlossen ist die Umweltschadenhaftpflicht- sowie Privathaftpflichtversicherung des Franchise-Nehmers.

Dic/Dil-Versicherung

Abweichend zu anderen Versicherungskonzepten besteht für den Franchise-Nehmer in der Sach- & Betriebsunterbrechungsversicherung eine „echte“ Allgefahren-Versicherung mit einer Höchsthaftungssumme, das heißt, es erfolgt neben der Aufzählung der versicherten Gefahren (wie Feuer, Leitungswasser,…), die nachfolgend erweiterte Risikobeschreibung als DIC-Deckung:
„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen unvorhergesehen eingetretene Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können“

Elektronik­versicherung Digital 21 / Drive-Thru

Versichert sind Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik, elektronische Kassen und Waagen (ohne Fahrzeugwaagen), elektronische Ordersysteme-/ säulen (mobil und stationär), Kaffeeautomaten, digitale Sichtmonitore und Werbeanzeigen sowie maximal 4 Wallboxen im Eigentum des Franchise-Nehmers, sonstige elektronische und elektrotechnische Komponenten der Küchentechnik. Versichert gelten unvorhergesehene Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Überspannung, Induktion, Vorsatz Dritter, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung sowie höhere Gewalt. Schäden müssen von außen auf den Elektronikbestandteil eingewirkt haben. Altersbedingter Verschleiß ist nicht versicherbar.

Beraubungs­unfall­versicherung

Die Beraubungsunfallversicherung leistet eine geringe zusätzliche Entschädigung sollte ein Mitarbeiter bei einem Raubüberfall in Ihrem Restaurant verletzt werden.

Vertrauens­schaden­versicherung

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihre Restaurants vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von außenstehenden Dritten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorsätzlich verursacht werden!

Kurz und knapp:

  • Ersatz von Vermögensschäden, verursacht durch eigene Mitarbeiter, Dritte (Raub, Diebstahl, Fälschung) und Hacker einschl. Phishing, Pharming, Spyware & Täuschungsschäden (man in the middle)
  • Erstattung zielgerichteter Hackerschäden durch außenstehende Dritte ohne Bereicherungsabsicht
  • Mitversicherung von Schäden durch externe Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsschutz für ehemalige Vertrauenspersonen bis zum Ende der Vertragslaufzeit – Mitversicherung aller Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung (ab 50,1% Anteile)

Die Cyber-Versicherung

Bei der MARTENS & PRAHL-Gastro Cyber-Versicherung handelt es sich um eine Gruppen- versicherungslösung für alle über unser Haus versicherten Franchise-Nehmer:

D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung, oder Directors and Officers Liability Insurance, ist eine spezielle Versicherung, die Führungskräfte und Aufsichtsräte von Unternehmen vor finanziellen Verlusten schützt, die aus rechtlichen Ansprüchen resultieren können. Diese Ansprüche können beispielsweise aus Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder anderen Handlungen entstehen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit getroffen werden.

Warum benötigst du eine D&O-Versicherung?

  1. Schutz vor rechtlichen Ansprüchen: Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie Entscheidungen treffen, die als nachlässig oder unrechtmäßig angesehen werden. Eine D&O-Versicherung schützt sie vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.
  1. Rechtskosten: Die Kosten für die Verteidigung gegen Klagen können erheblich sein. Die D&O-Versicherung deckt diese Kosten, sodass die persönlichen Finanzen der Führungskräfte nicht gefährdet werden.
  1. Vertrauen und Attraktivität: Eine D&O-Versicherung kann dazu beitragen, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, da sie ein gewisses Maß an Sicherheit bietet. Dies ist besonders wichtig in einem wettbewerbsintensiven Geschäftsumfeld.
  1. Unternehmensschutz: Indem sie die Führungskräfte schützt, trägt die D&O-Versicherung auch zum Schutz des Unternehmens bei, da sie das Risiko von finanziellen Verlusten durch Klagen verringert.

 

Insgesamt ist eine D&O-Versicherung ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements für Unternehmen, insbesondere für solche, die in komplexen oder regulierten Branchen tätig sind. Wenn du weitere Fragen hast oder mehr Details benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!

Bauleistungsversicherung

Wir bieten Ihnen eine Bauleistungsversicherung an. Diese schützt Ihr Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden).

Was ist versichert?

Was wird ersetzt?

    • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion,
      Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner
      Teile oder Ladung
    • Diebstahl von fest eingebauten versicherten Sachen,
    • Sonderbaumaßnahmen
    • Außergewöhnliches Hochwasser
    • Mehrkosten

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Was ist nicht versichert?

Diese beispielhafte Aufzählung ist nicht vollständig; weitere Ausschlüsse entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingungen sowie Besonderen Vereinbarungen:

    • die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben
    • durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Ver- hältnisse gerechnet werden muss
    • durch normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
    • durch Innere Unruhen

Gibt es Deckungs­beschränk­ungen?

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

Wo bin ich versichert?

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen,
    damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. (z. B. bei einer nachträglichen Erweiterung Ihres Bauvorhabens, oder bei
    Umständen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten)
  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter
    anderem ist uns jeder Schadenfall unverzüglich anzuzeigen, sowie gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ergreifen. Bei Schäden durch strafbare Handlungen wie z. B. Brand, Explosion, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl müssen Sie außerdem der zuständigen Polizeidienststelle den Schadenfall anzeigen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.

Wann und wie zahle ich?

Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Über mögliche weitere Beiträge (z. B. durch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes) informieren wir Sie gesondert. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und wann endet die Deckung?

Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungs- beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Der Versicherungsschutz endet
a) mit der Bezugsfertigkeit oder
b) nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
c) mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme
Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Bitte denken Sie daran, im Bedarfsfall eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Vertrag endet mit dem Ende des Versicherungsschutzes. Eine Kündigung zum Vertragsablauf ist nicht erforderlich. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.